1. Vertragsgegenstand

Diese Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen der Finscale Vertriebsservice GmbH (Finscale) und dem anzubindenden Makler zum Zwecke verschiedener Kooperationen im Bereich der Finanz- und Versicherungsbranche.

  1. Vertragsschluss, Vertragslaufzeit und Kündigung

Durch die Eingabe seiner Daten, dem Versenden der Unterlagen im elektronischen Rechtsverkehr an die Finscale und der nochmaligen Bestätigung per E-Mail durch den Makler, kommt ein Kooperationsvertrag zwischen der Finscale und dem jeweiligen Makler zustande. Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist dabei die Bestätigung der Dateneingabe durch Double-Opt-In-Verfahren durch den Makler.

Der Kooperationsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden.

  1. Leistungen der Finscale
    • Mit dem Abschluss dieser Kooperationsvereinbarung kann der Makler verschiedene Leistungen der Finscale in Anspruch nehmen. Eine Übersicht dieser Leistungen kann auf der Homepage der Finscale abgerufen bzw. im internen Bereich nach Login eingesehen werden.
    • Des Weiteren berechtigt diese Kooperationsvereinbarung den Makler, mit den Spezialisten der Finscale bzw. deren angeschlossener Partner aus den Bereichen Versicherungen und Investment zusammenzuarbeiten und diese zu beauftragen. Eine Verpflichtung zur Beauftragung der Spezialisten durch den Makler ist mit dieser Vereinbarung nicht verbunden. Auch die Finscale ist nicht verpflichtet, Anfragen des Maklers zwingend anzunehmen.
  2. Poolanbindung

Die Finscale arbeitet mit Maklerpools zusammen und ist hierzu bei diesen als Vermittler angebunden.

Der Makler stimmt einer Zuordnung seiner auf Ihn persönlich und/oder seiner Firma zugehörigen Vermittlernummer(n) zur Finscale ausdrücklich zu. Die Finscale erhält ab dem Zeitpunkt der Zuordnung möglicherweise Zuwendung des Maklerpools bspw. in Form von Differenzprovisionen. Die Provisionshöhe des Maklers, die er vom Maklerpool erhält, verändert sich hierdurch nicht.

  1. Entgelte

Die Leistungen der Finscale nach Abschnitt 3.1 sind aktuell nicht entgeltpflichtig. Es sei denn es wird vor Buchung einer Einzelbuchung wie bspw. unter anderem Coaching, Webinaren und Weiterbildungen separat darauf hingewiesen.

Die Finscale behält sich vor, die Leistungen nach 3.1. entgeltpflichtig zu machen. Preiserhöhungen können frühestens 6 Monate nach Vertragsschluss bzw. einer vorangegangenen Preiserhöhung erfolgen. Sie werden dem Makler spätestens 2 Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

Für die Beauftragung von Spezialisten der Finscale oder deren Partner nach 3.2. werden Entgelte fällig. Eine Übersicht der entsprechenden Entgelte wird dem Makler nach Vertragsschluss per E-Mail zugesandt. Eine konkrete Beauftragung erfolgt im Nachgang zu dieser Kooperationsvereinbarung im Einzelfall.

  1. Datenschutz / Kommunikation

Der Makler erklärt sich mit der Nutzung, Verarbeitung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten sowie der Kontaktaufnahme durch die Finscale oder ihrer Partner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einverstanden.

Bei der Nutzung von Spezialisten nach 3.2. ist der Makler für die datenschutzkonforme Weitergabe der Kundendaten verantwortlich.